Meldestelle

Die Meldestelle 

Mit der Absichtserklärung bekennen sich die unterzeichnenden Großhandels- und Einzelhandelsunternehmen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe und stehen grundsätzlich für faire statt unfaire Handelspraktiken im Handelsgeschäft mit allen beteiligten Akteuren der Wertschöpfungskette.

Die nachfolgenden Grundsätze für einen fairen Umgang bilden laut der Verpflichtungserklärung das Fundament der Geschäftsbeziehungen:



  • Die Konditionen der vereinbarten Verträge sind klar und verständlich formuliert und werden von beiden Vertragspartnern auf Augenhöhe und partnerschaftlich miteinander vereinbart. Es kommt zu keiner Benachteiligung einer der beiden Vertragspartner.
  • An den Kosten für die Ein- und Durchführung von Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards beteiligen sich Hersteller und Handel gleichermaßen, diese dienen als Grundlage für die gemeinsame Geschäftstätigkeit.
  • Jedes Unternehmen trägt für seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich das wirtschaftliche Risiko. Sollte es zu einer wirtschaftlichen Schieflage kommen, vereinbaren die Vertragspartner einen gemeinsamen Lösungsweg zu suchen, um den Bestand der Geschäftsbeziehung zu ermöglichen.
  • Investitionen für das eigene Unternehmen werden von jedem Vertragspartner selbst getragen. Investitionszuschüsse werden nur in beiderseitigem Interesse partnerschaftlich miteinander vereinbart.
  • Die Verträge enthalten keine Formulierungen, die zu einseitigen finanziellen Belastungen einer der Parteien führen. Insbesondere kleinere Lieferant*innen / Produzent*innen sollten hierbei besonderen Schutz erhalten.


Sie sind bei einem FÖM Mitglied organisiert und wollen unfaire Handelspraktiken oder Verstöße gegen die Verpflichtungserklärung melden?



 

Landwirtschaftliche Erzeuger*innen / Produzenten*innen / Lieferant*innen / Verarbeiter*innen / Zwischenhändler*innen / Lohnverarbeiter*innen, die in der FÖM vertreten sind, können sich vertraulich an die FÖM wenden, wenn sie der Meinung sind, dass es in ihren Geschäftsbeziehungen mit Großhandels- und Einzelhandelsunternehmen, die die Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, zu Verstößen gegen diese Absichtserklärung gab.


Im Erstgespräch finden wir in einem vertraulichen Austausch über die angezeigten Verstöße heraus, welche Schritte eingeleitet werden sollen. Da solche Verstöße nicht im öffentlichen Raum, sondern innerhalb der geschäftlichen Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern stattfinden, ist uns bewusst, dass wir mit Meldungen sehr sorgsam und vertraulich umgehen müssen. Die FÖM macht nichts, ohne dies nicht mit den Meldenden vorher abgesprochen zu haben, da wir in keiner Weise Lieferbeziehungen gefährden wollen.


Sind Sie von unfairen Handelspraktiken im Handelsgeschäft betroffen und möchten Verstöße gegen die Verpflichtungserklärung der FÖM anzeigen, dann können Sie sich vertrauensvoll an folgende Personen wenden:



Johanna Stumpner (Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller e.V. (AöL) : Tel: 09741 9333227

Matthias Fiedler (Forum Fairer Handel e.V.): Tel: 0151-57989971


Oder per E-Mail an: meldung@allianz-foem.de






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